Die AFD Allgemeiner Finanzdienst GmbH hat sich umbenannt und heisst nunmehr A-Fin Allgemeiner Finanzdienst GmbH. Der Sitz der Firma hat sich hingegen ebensoweniug geändert wie der Unternehmenszweck.

Wir haben bereits eine Vielzahl von Verfahren gegen die Gesellschaft wegen fehlerhafter Anlagebratung geführt. Auch aktuell sind mehrere Klagen beim LG München eingereicht worden. Oftmals ging bzw. geht es um die Vermittlung von Beteiligungen an den SHB Fonds, IFK Sachwert Fonds. Zwischen den Vermittlern und den Kunden ist es im Regelfall zumindest stillschweigend zu einem Auskunfts- und Beratungsvertrag gekomen, im Rahmen dessen die Verpflichtung bestand, anleger- und anlagegerecht zu beraten. Diesen Anforderungen sind die Vermittler in den von uns betreuten Rechtsstreitigkeiten nach Aufassung der Mandanten nicht ansatzweise gerecht geworden.Daraus resultieren entsprechende Schadensersatzansprüche. Wir haben die A-Fin GmbH bzw. AFD Gmbh daher aufgefordert die geleisteten Einzahlungen Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung zurückzuzahlen und die Mandanten von Forderungen der Fondsgesellschaften freizustellen.

Betroffenen Anlegern kann nur angeraten werden rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, soweit Zweifel an der  ordnungsgemäßen Beratung/ Auskunft bei Vermittlung der Beteiligungen bestehen. Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren ab Kenntniserlangung zu der Falschberatung. Insofern ist oftmals ein schnelles Handeln notwendig.

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Rainer Horbas

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Wilhelm – Leuschner- Platz 12
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