Erwerbsminderungsrente, Berufsunfähigkeitsrente, Verletztenrente
Erwerbsminderungsrente, Berufsunfähigkeitsrente, Verletztenrente
Rechtsanwalt Rainer Horbas ist Fachanwalt für Sozialrecht und in diesem Rechtsgebiet dort ausschließlich in Rentenverfahren tätig. Im Jahr werden durchschnittlich 30 Rentenverfahren betreut.
Erwerbsminderungsrenten und Berufsunfähigkeitsrenten müssen bei dem jeweiligen Rentenversicherungsträger beantragt werden. Berufsunfähigkeitsrenten können nur Personen beanspruchen, die vor dem 31.01.1961 geboren sind. Nur diese genießen Berufsschutz, bezogen auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit.
Voraussetzung der Erwerbsminderungsrenten ist, dass die Betroffenen nicht mehr am allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens 3 h täglich tätig werden können. Der Anspruch besteht auch, wenn die sogenannte Wegefähigkeit aufgehoben ist.
Verletztenrenten nach Berufsunfällen wiederum müssen bei den jeweils zuständigen Berufsgenossenschaften beantragt werden. Voraussetzung ist entweder ein anerkannter Arbeitsunfall, der zur Minderung der Erwerbsminderung um mindestens 20 % führt, oder eine anerkannte Berufserkrankung.