Renten - Klageverfahren

Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente

Rechtsanwalt Rainer Horbas ist Fachanwalt für Sozialrecht und in diesem Rechtsgebiet ausschließlich in Rentenverfahren tätig. Jährlich betreut die Kanzlei ca. 3o Rentenverfahren.

Rentenansprüche werden im Widerspruchsverfahren, oder vor den Sozialgerichten bzw. Landessozialgerichten, teilweise auch dem Bundessozialgericht in Kassel durchgesetzt.

Die Verfahren betreffen Ansprüche auf Gewährung von vollen und teilweisen Erwerbsminderungsrenten oder bei Mandant*innen , die vor dem 31.01961 geboren sind und damit Berufsschutz genießen, auch Berufsunfähigkeitsrenten.

Rentenverfahren erfordern besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Prozessführung, weil es in den meisten Fällen darauf ankommt, gerichtlich eingeholte medizinische Sachverständigengutachten auf Richtigkeit zu prüfen und daraus dann die richtigen rechtlichen Schlussfolgerungen zu ziehen. Viele Gutachten leider bereits an handwerklichen Fehlern und sind teilweise nicht verwertbar. Oftmals sind aber Gutachten auch einfach unzureichend, weil eine Vielzahl von Erkrankungen nicht im Zusammenhang gesehen werden. Hierfür gibt es sogenannte Zusammenhangsgutachten. Denkbar ist, dass eine Erkrankung für sich genommen nicht ausreicht um einen Rentenanspruch zu begründen, die Summe vieler Erkrankungen jedoch genau dies herausfordert. Dies hinreichend darzulegen und zu begründen ist dann die Aufgabe eines Rechtsanwaltes in einem solchen Gerichtsverfahren.

Leider haben wir festgestellt, dass die Rentenversicherungsträger ganz überwiegend im Antrags- und Widerspruchsverfahren die Ansprüche zurückwiesen. Arztberichte werden leider sehr oft nicht oder nur unvollständig zur Kenntnis genommen, Beeinträchtigungen und Erkrankungen werden bagatellisiert und die Betroffenen als „Simulanten“ dargestellt. Hier kann den Betroffenen nur angeraten werden, bei Ablehnungsbescheiden rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, zumal es sehr oft um die Existenz geht, weil der Lebensunterhalt nicht mehr oder nur noch geringfügig durch Erbringung von Arbeitsleistungen erbracht werden kann. Viele Betroffenen stehen sprichwörtlich „mit dem Rücken zur Wand“.

Die Arbeitsagenturen behaupten einerseits, dass die Antragsteller dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stünden und daher Leistungen   ( ALG I ) nicht erbracht werden können. Antragsteller(-innen) werden dann an die Rentenversicherungsträger verwiesen. Diese wiederum verweisen die Rentenberechtigten dann wieder zurück an die Arbeitsagenturen mit der Behauptung, dass doch noch ein hinreichendes Restleistungsvermögen für den allgemeinen Arbeitsmarkt bestünde. Die Betroffenen werden durch diese „Ping-Pong- Spiel“ zermürbt und verlieren jede Hoffnung. Umso wichtiger ist es, hierbei den fachkundigen Rat eines Fachanwaltes für Sozialrecht einzuholen, der sich mit den Besonderheiten der Rentenverfahren auskennt. Wir haben durch eine große Anzahl von erfolgreichen Rentenverfahren innerhalb der letzten fast 20 Jahre die notwendige Kompetenz und Erfahrung um den Betroffenen sachgerecht und effizient zu helfen.

Rainer Horbas
Fachanwalt für Sozialrecht

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