Arbeitsrecht Leipzig Rechtsanwalt

Horbas – Ihre Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Großraum Leipzig

Mit Kanzleien in Oschatz und Leipzig sind wir hervorragend aufgestellt, um Ihren Arbeitsrechtsfall vor einem Arbeitsgericht oder dem Landesarbeitsgericht in Sachsen zu vertreten und Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, insbesondere in Belangen des Individualarbeitsrechts, welches die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern regelt.

In einem bestehenden Arbeitsverhältnis können verschiedene juristische Konflikte auftreten: Etwa eine Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz oder eine Abmahnung oder gar eine Kündigung, wenn sich ein Arbeitnehmer nicht korrekt verhält.

Auch bei Mobbing, das in der heutigen Arbeitswelt zunehmend auftritt, bei einem abgelehnten Urlaub oder einer Eingruppierung, mit der Sie nicht einverstanden sind, unterstützen wir Sie mit Rat und Tat.

In Deutschland wird das [Arbeitsrecht] in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz über das Bundesurlaubsgesetz bis hin zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz und vielen weiteren.

https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrecht_(Deutschland)

Die große Anzahl von Rechtsquellen macht Arbeitsrecht zu einem äußerst anspruchsvollen Rechtsgebiet. Ein guter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht sollte stets umfassend über die aktuelle Gesetzeslage informiert sein.

Durch unsere Spezialisierung auf Arbeitsrecht können wir auch komplizierte und vielschichtige Rechtsfälle im Sinne unserer Mandanten behandeln. Überzeugen Sie sich bei einer kostenlosen Erstberatung von unserer Expertise.

Beispiele von Arbeitsrechtsfällen, die Horbas Rechtsanwälte übernehmen

Wir betreuen von unseren Kanzleien in Leipzig und Oschatz aus unsere Mandanten u.a. in diesen Angelegenheiten:

Kündigungsschutzklage – Kündigungen müssen nach deutschem Recht grundsätzlich auf haltbaren Gründen basieren. Zudem muss eine Kündigung rechtmäßig sowie sozial gerecht sein. Gerne prüfen wir dies für Sie.

Versetzung – Von einer Versetzung spricht man, wenn auf Dauer die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs oder eines anderen Arbeitsortes erfolgen soll. Gerne prüfen wir, ob die Versetzung von Ihrem Arbeitsvertrag gedeckt ist.

Eingruppierung – Arbeitnehmer können die korrekte Eingruppierung in eine Vergütungsgruppe des jeweils maßgeblichen Tarifvertrages gerichtlich durchsetzen. Dies kann beispielsweise durch das Einreichen einer Eingruppierungsfeststellungsklage erfolgen.

Urlaubsabgeltung – Wir können diese für Sie durchsetzen, wenn bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses noch Anspruch auf Urlaub besteht, der nicht mehr durch bezahlte Freistellung von der Arbeit erfüllt werden kann.

Ausübung Direktionsrecht – Überschreitet der Arbeitgeber die Grenzen seines Weisungsrechts, ist der Arbeitnehmer zur Verweigerung der zugewiesenen Arbeit berechtigt. Die Ausübung des Direktionsrechtes muss jedoch der Billigkeit entsprechen. Dies können wir für Sie ggf. gerichtlich überprüfen lassen.

Und auch bei Fragen im Zusammenhang mit Entgelt, Arbeitszeit und Überstunden helfen wir Ihnen gerne.

Entsprechend Ihren Wünschen beraten wir Sie oder begleiten Sie bei Verhandlungen mit der Gegenseite. Sollte eine Klage erforderlich sein, vertreten wir Sie bundesweit vor Arbeitsgerichten.

Wenn Sie den Rechtsbeistand einer erfahrenen Kanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts in Leipzig und Umgebung benötigen, nehmen Sie am besten heute noch Kontakt mit uns auf.

+49 (03435) 92 93 00   +49 (0341) 96257033
Rainer Horbas, Neumarkt 11
04758 Oschatz

Wilhelm – Leuschner- Platz 12
04107 Leipzig