Kreditrecht
Kreditrecht
Kreditverträge sollten gerade bei Immobilienfinanzierungen und Finanzierung von Betriebsmitteln bereits vor deren Abschluss rechtlich geprüft werden. In vielen Fällen werden ganz erhebliche Kreditsummen aufgenommen, die die Kreditnehmer, in vielen Fällen auch Bürgen , über Jahrzehnte hinweg belasten.
Viele Verbraucher, aber auch Unternehmer geraten bei unvorhergesehenen Liquiditätsengpässen in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Hierbei kommt es dann darauf an, wie flexibel die Kreditverträge gestaltet wurden und welche Optionen zur Verfügung stehen. Leider nutzen Banken und Sparkassen manchmal auch tatsächliche oder vermeintliche Zahlungsrückstände aus um unliebsame Kunden durch Kündigungen der Kreditverträge „loszuwerden“ oder zu Dispositionen über Sicherungsmittel zu bewegen. Eine rechtliche Beratung ist in jeder Situation durchaus sinnvoll .
Einerseits prüfen wir Kreditverträge bereits vor deren Abschluss, gerade bei umfangreichen Finanzierungsvorhaben.
Andererseits stehen wir Mandant*innen in vielen Fällen bei geplanten Umschuldungen oder Ablösungen von Kreditverbindlichkeiten zur Seite.
Oftmals geht es auch darum, wie man bestehende Kreditverträge wirtschaftlich sinnvoll optimieren kann. Dies ist immer dann möglich, wenn die finanzierenden Banken und Sparkassen formalrechtliche Fehler beim Abschluss der Verträge gemacht haben. Dies kann zu Zinssatzverbesserungen, Laufzeitveränderungen oder gar zu Zinsfreistellungen oder Widerrufsmöglichkeiten führen.
Wir prüfen in jedem Einzelfall alle rechtlichen Möglichkeiten.
Wir vertreten Mandant*innen auch im Rahmen von Verhandlungen zu notleidende Kreditengagements.