Leasingrecht
Leasingrecht
Der Klassiker sind Leasingverträge für Autos oder Maschinen. Hier kommt es oftmals bei deren Rückgabe zu erheblichem Streit, soweit die vereinbarten Laufleistungen überschritten oder Mängel/ Beschädigungen an dem Leasinggegenstand festgestellt werden. Viele Leasingnehmer haben den Eindruck, dass Sie immer dann „abgezockt“ werden, wenn diese keine Anschlussverträge abschließen. Wir vertreten hier sowohl Leasingunternehmen, insbesondere „Autobanken“ als auch Leasingnehmer und können daher beide Seiten und die Interessenlagen gut nachvollziehen.