Bankrecht
Bankrecht
Das Bankrecht ist sehr vielfältig.
Einerseits prüfen wir Kreditverträge bereits vor deren Abschluss, gerade bei umfangreichen Finanzierungsvorhaben.
Andererseits stehen wir Mandant*innen in vielen Fällen bei geplanten Umschuldungen oder Ablösungen von Kreditverbindlichkeiten zur Seite.
Oftmals geht es auch darum, wie man bestehende Kreditverträge wirtschaftlich sinnvoll optimieren kann. Dies ist immer dann möglich, wenn die finanzierenden Banken und Sparkassen formalrechtliche Fehler beim Abschluss der Verträge gemacht haben. Dies kann zu Zinssatzverbesserungen, Laufzeitveränderungen oder gar zu Zinsfreistellungen oder Widerrufsmöglichkeiten führen.
Wir prüfen in jedem Einzelfall alle rechtlichen Möglichkeiten.
Wir vertreten Mandant*innen auch im Rahmen von Verhandlungen zu notleidende Kreditengagements.
Der Klassiker sind Leasingverträge für Autos oder Maschinen. Hier kommt es oftmals bei deren Rückgabe zu erheblichem Streit, soweit die vereinbarten Laufleistungen überschritten oder Mängel/ Beschädigungen an dem Leasinggegenstand festgestellt werden. Viele Leasingnehmer haben den Eindruck, dass Sie immer dann „abgezockt“ werden, wenn diese keine Anschlussverträge abschließen. Wir vertreten hier sowohl Leasingunternehmen, insbesondere „Autobanken“ als auch Leasingnehmer und können daher beide Seiten und die Interessenlagen gut nachvollziehen.