Vergütungsvereinbarung mit der AFA AG ? Wir helfen Ihnen beim Ausstieg !
Bereits seit vielen Jahren vertreten wir Mandanten, denen durch Vermittler der AFA AG mit Sitz in Cottbus/ Berlin Nettopolicen der Prisma Life AG und der Barmenia Lebensversicherung AG vermittelt wurden. Folge der Vermittlung sind enorm hohe Vergütungsvereinbarungen, die zusätzlich zu den Versicherungsverträgen abgeschlossen werden. An den Vergütungsvereinbarungen hält die AFA AG selbst dann fest, wenn die vermittelten Versicherungsverträge widerrufen und/oder gekündigt werden. Die „Anwerbung“ von Kunden erfolgt vielfach über facebook, instagram und andere social medien. Auch werden familiäre und freundschaftliche Beziehungen für die Akquise ausgenutzt. Oftmals wird mit einem Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung bei der AFA AG geworben um hierüber Kontaktdaten zu erlangen. Wer also sein Verhältnis zu Freunden und der Familie gefährden will, wäre nach unserer Meinung durch eine solche Vermittlung bei der AFA AG gut aufgehoben.
Letztendlich haben wir aus einer Vielzahl abgeschlossener und laufender Verfahren die Erkenntnis erlangt, dass in vielen Fällen die Beratung im Rahmen der Vermittlung falsch und unvollständig ist.
- Widerruf/ Kündigung
Zunächst einmal stellt sich die Frage nach einer gesetzeskonformen Widerrufsbelehrung der Verbraucher. Diese fehlt bei den vermittelten Verträgen, da die Belehrungen sogenannte Kaskadenhinweise enthalten, die den Fristanlauf des Widerrufsrechtes nicht bewirken können. Damit können viele Verträge der letzten Jahre immer noch gekündigt werden. Zu dem Kündigungsausschluss in der Vergütungsvereinbarung gibt es wiederum gibt es bereits Entscheidungen des BGH, welche diese Klauseln als unwirksam ansehen.
- -Falschberatung §§ 61 ff VVG
Nach der Rechtsprechung vieler Oberlandesgerichte muss die AFA AG auf die Nachteile der Nettopolice hinweisen. Insbesondere muss darüber aufgeklärt werden, dass der Anspruch selbst bei einer Kündigung des Versicherungsvertrages kurz nach dessen Abschluss bezahlt werden muss. Dies muss dann auch entsprechend dokumentiert werden. Gleiches trifft auf Mehrkosten zu, die dadurch entstehen, das Prämien des Versicherungsvertrages in Dachfonds angelegt werden.
- Interessenkonflikt
Sowohl die AFA AG als auch die Prisma Life AG werden mehrheitlich durch die Onesty Group beherrscht, deren Gesellschafter der Vorstandsvorsitzende der AFA AG Herr Patzig ist. Zwischenzeitlich bestehen durch wechselseitige Beteiligungen mit der Barmenia AG auch hier wirtschaftliche Verflechtungen. All dies ist nach unserer Überzeugung offenbarungspflichtig, weil Interessent*innen wissen müssen, ob widerstreitende wirtschaftliche Interessen verfolgt werden, zumal die AFA AG stets damit wirbt unabhängig zu sein.
-negative Berichterstattung
Seit Jahren warnen Verbraucherschützer (u.a. Verbraucherzentrale Hamburg) vor den überteuerten Nettopolicen der Prisma Life AG, welche durch die AFA AG vermittelt werden. Auch hierrüber muss aufgeklärt werden. Für Verträge, die 2016-20217 vermittelt worden, hätte auch über die negative Berichterstattung u.a. der Süddeutschen Zeitung aufgeklärt werden müssen. Diese hatte mit Hinweis auf den Geschäftsbericht der Prisma Life AG von drohenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Versicherers berichtet.
Vergütungsvereinbarung mit der AFA AG ? Wir helfen Ihnen beim Ausstieg !
Wenn Sie also Zweifel an einer ordnungsgemäßen Beratung der AFA AG haben und den Ausstieg aus den Vergütungsvereinbarungen anstreben, können Sie gern Kontakt mit unserer Kanzlei aufnehmen.