Wertpapieranlagen, Aktienfonds, Beteiligungen
Wertpapieranlagen, Aktienfonds, Beteiligungen
Es gibt zahllose Wertpapiere mit unterschiedlichsten Anlageschwerpunkten, Funktionsweisen und Risiken. Dementsprechend hoch sind die Anforderungen, die an die Beratung des Anlagekunden bei offenen Immobilienfonds, Aktien- und Rentenfonds, Zertifikaten und anderen strukturierten Produkten zu stellen sind.
Falschberatung bei Kapitalanlagen an der Tagesordnung
Von vielen unserer Mandanten aus ganz Deutschland wissen wir, dass sich im nachhinein herausgestellt hat, dass die empfohlene Wertpapieranlage weder ihren Anlagezielen und ihrer Risikobereitschaft entsprach, noch eine Information über die Funktionsweise des Wertpapierproduktes und die mit dem Produkt verbundenen Risiken erfolgte, was insbesondere bei Fonds, Zertifikaten und anderen strukturierten Produkten unumgänglich ist. Diesen Mandanten konnten wir den „Ausstieg“ aus den gekauften Produkten und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ermöglichen.
Finanzberater, Vermögensberater, Vermittler kennen oftmals die Produkte nicht
Die wenigsten Kunden kennen sich mit den hochkomplexen Wertpapierprodukten aus, viele Bankberater ebenfalls nicht, wie einige von ihnen als Zeugen in Schadenersatzprozessen gegen ihre Arbeitgeber offenbart haben. Das heißt, dass die Berater selbst in vielen Fällen gar nicht in der Lage sind, die Produkte so zu erklären, dass der Kunde sie versteht und die Risiken erkennt.
Provisionen – Triebfeder der Anlageberatung durch Finanzberater, Vermögensberater, Vermittler, Banken
Viele Kunden wissen nicht, dass die sie beratenden Finanzberater, Vermittler, Banken oder Sparkassen ein eigenes wirtschaftliches Interesse daran hat, dass die Kunden das von ihr empfohlene Wertpapierprodukt, sei es Zertifikat oder Fonds, zeichnen. Sie erhalten von den Emittenten der Produkte in der Regel das Agio und zusätzlich Provisionen. Ihrer Verpflichtung, ihre Kunden, die sie im Zusammenhang mit einer Vermögensanlage berät, auf diese Rückvergütungen (Kickback Zahlungen) hinzuweisen, kamen und kommen diese Berater zum Teil gar nicht oder völlig unzureichend nach.
Schäden durch Wertpapieranlagen – wir wissen, wie Sie Schadenersatz bekommen
Die Folge einer solchen fehlerhaften Beratung sind Schadenersatzansprüche der Kunden gegen die beratende Bank, die Vermittler oder die Finanzberater.
Wenn auch Sie das Gefühl haben, dass Sie möglicher Weise über Tatsachen, die für ihre Anlageentscheidung wichtig gewesen wären, nicht oder nicht richtig informiert wurden oder dass Ihnen ein viel zu riskantes Produkt verkauft wurde, stehen wir Ihnen für eine erste Beratung zur Verfügung. Ergeben sich dabei Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche, unterstützen wir Sie gerne bei deren Durchsetzung.