Die AFD GmbH mit Sitz in Oberhaching ist den Rechtsanwälten Horbas bereits seit mehreren Jahren allein deshalb bekannt, weil eine Vielzahl von Mandanten bei der Duchsetzung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen gegen die AFD Allgemeiner Finanzdienst GmbH  betreut wurden.

Oftmals war Auslöser der Ansprüche eine gänzlich unzureichende , v.a. nicht anleger- und objektgerechte Beratung der Mandanten. Den Kunden wurden insbesondere Beteiligungen mit hohen Risiken als Altersvorsorgeprodukte verkauft, die ganz überwiegend nicht den Anlagezielen und dem Anlagehorizont der Anleger entsprachen. Nicht selten handelt es sich um unrentierliche Objekte, die schnellstmöglich abgestoßen werden sollten.

So hat der AfD Allgemeiner Finanzdienst in großem Umfang insbesondere SHB Fonds vermittelt ( SHB Innovative Fonds Konzepte AG, SHB Renditefonds 6 SHB Fonds FFB und München; SHB Altersvorsorge Fonds, SHB Erlenhofpark, SHB Fonds Carree Göttingen, SHB Fonds Bussinespark Stuttgart)

Zwischenzeitlich hat die AFD GmbH in einer Vielzahl von Fällen der Rückabwicklung der Beteiligung durch Übernahme derselben zugestimmt. Damit konnten die Mandanten für die Zukunft weitere Einzahlungen in diese wenig erfolgversprechenden Beteiligungen vermeiden.

Die AFD GmbH versucht ihre Kunden von der Anspruchsdurchsetzung abzuhalten. Oftmals wurden Kunden vor der Inanspruchnahme von Anlegeranwälten mit geradezu hanebüchen Begründungen gewarnt. Gegenüber den Rechtsanwälten Horbas bzw. Rechtsanwalt Rainer Horbas als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mußte die AFD GmbH aus diesem Grunde am 22.09.2014 eine Unterlassungserklärung abgeben. Trotz Abgabe dieser Erklärung versucht die AFD GmbH weiterhin die Kunden von der Inanspruchnahme von Anlegeranwälten abzuhalten.

Die Anleger sollten sich jedoch nicht von den Anschreiben der AFD GmbH abschrecken lassen und bei Bedarf rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

+49 (03435) 92 93 00   +49 (0341) 96257033
Rainer Horbas, Neumarkt 11
04758 Oschatz

Wilhelm – Leuschner- Platz 12
04107 Leipzig