– P+ R Container insolvent – 50.000 Anleger betroffen

Über das Vermögen u.a. der P+R AG Container GmbH, der P+R Leasing GmbH, der P+R Container Verwaltungs- und Vertriebs GmbH, P+R Transport GmbH und der P+R AG wurde das Insolvenzverfahren vor dem AG München -Insolvenzgericht- eröffnet. Zu den Insolvenzverwaltern wurden die Rechtsanwälte Dr. Philip Heinke und Dr. jur. Michael Jaffe bestimmt.

Die betroffenen Anleger müssen mit dem Schlimmstes, d.h. mit dem Totalverlust des eingebrachten Kapitals rechnen.

Laut Berichterstattung des Handelsblatts vom 13.05.2018 herschte im Hause P&R seit vielen Jahren das blanke Chaos. Gutgläubige Anleger seien wohl bereits seit mehreren Jahren in die Irre geführt worden. Erste Überprüfungen vorliegender Eigentumszertifikate mit Container-Nummern hätten ergeben, dass bei vielen Stichproben etwas nicht stimmte: Entweder fehlten die letzten Ziffern der Container-Nummern oder angeblich neue Container stellten sich als über 15 Jahre alte Behälter heraus, wenn sie nicht sogar schon als „verschrottet“ deklariert waren. Die Lebensdauer eines Containers beträgt in der Regel zwischen 12 und 15 Jahren. Nachträglich von Investoren angeforderte Eigentumszertifikate waren laut dem Medienbericht des Handelsblatts auf Container ausgestellt, die es zum Zeitpunkt des Erwerbs noch gar nicht gab und auch die Größenangabe der Container hätte nicht immer mit den laut Kauf- und Verwaltungsvertrag erworbenen Containern übereingestimmt. Die Insolvenzverwalter stellten letztendlich fest, dass mehrere tausend Container, die buchhalterisch erfasst worden waren, tatsächlich nicht auffindbar sind. Dies sollen bis zu 1 Mio Container sein.

Im Insolvenzverfahren können Anleger ihre Forderungen bis zum 15.09.2018 zur Forderungstabelle anmelden. Dies kann den Anlegern nur dringend empfohlen werden. Wir unterstützen Sie  hierbei gern. Die Insolvenzverwalter haben an die Anleger des gescheitereten Direktinvestmentsanbieters ca. 80.000 Briefe verschicken lassen. In vorausgefüllten Forderungsanmeldungen ist aufgelistet, wie viel Geld der insolvente Containerriese jedem einzelnen Anleger schuldet. Die Abtretungserklärung ist jedoch hochproblematsich, so dass wir derzeit unseren Mandanten nicht empfehlen, dass Formular so zu verwenden.  Die Anmeldung der Forderungen sollte daher rechtlich überprüft werden um keinen Rechtsverlust zu erleiden.

Darüber hinaus sollten ggf. Schadensersatzansprüche ggü. den Prospektverantwortlichen, den Vermittlern und den sonstigen Akteuern geltend gemacht werden. Wie so oft haben wir auch hier festgestellt, dass die Anleger bei Abschluss der Anlagen nicht hinreichend über die Risiken informiert worden waren.

Ob eine persönliche Inanspruchnahme der Geschäftsführer und Mitglieder des Aufsichtsrates möglich sein wird  bleibt abzuwarten. So ermittelt die Staatsanwaltschaft Münden zu dem Sachverhalt. Auch bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen können wir Sie unterstützen.

Rainer Horbas

Fachanwalt für Bank- Kapitalmarktrecht

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Rainer Horbas, Neumarkt 11
04758 Oschatz

Wilhelm – Leuschner- Platz 12
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