Gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE-Wirtschaftsinformations GmbH) ermittelte die Staatsanwaltschaft bereits seit einiger Zeit vor allem wegen Betrugsverdachtes. Grund dafür sind Schreiben, die von der äußeren Aufmachung den Eindruck erwecken, als würden sie von einer Behörde stammen und es ginge um die Korrektur von Daten in einem öffentlichen Gewerberegister. In Wirklichkeit handelt es sich jedoch um keinen Korrekturausdruck, sondern einen kostenpflichtigen Basiseintrag zum Preis von 570 Euro für eine Laufzeit von 24 Monaten. Diese Abofalle ist jedoch für einen Laien kaum erkennbar. Nachdem insgesamt 4500 Selbstständige gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale Strafanzeige gestellt haben, führten Polizei und Staatsanwaltschaft eine Razzia  bei insgesamt 16 Unternehmen durch, die mit diesem Unternehmen kooperiert haben sollen. Selbstständige können in Abofalle geraten

Bereits mehrere Gerichte haben einen Zahlungsanspruch der Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE) verneint und dabei auf eine Grundsatzentscheidung des BGH vom 26.07.2012 (Az.VII ZR 262/11) berufen. Selbstständige und Gewerbetreibende als Zielgruppe sollten vorsichtig sein und die Formulare der Gewerbeauskunft-Zentrale nicht unterschrieben zurückschicken. Wer auf diese Branchenbuchabzocke hereingefallen ist, sollte nicht einfach zahlen, sondern sich beraten lassen.Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie nicht nur eine gewöhnliche Mahnung der Gewerbeauskunft-Zentrale, sondern sogar einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten haben. Hier ist schnelles Handeln geboten. Gegen den gerichtlichen Mahnbescheid muss binnen 2 Wochen ein Widerspruch eingelegt werden, weil er sonst ohne Prüfung der Rechtslage bestandskräftig wird. Viele Gerichtsentscheidungen sind bislang zu Gunsten der abgezockten Unternehmen ergangen. Die genaue Beurteilung hängt aber von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab (vor allem dem Layout und dem Wortlaut der jeweiligen Schreiben).

Zwischenzeitlich haben eine Reihe neuer „Firmen“ das Abzockmodell  im Zuge der DSGVO für sich entdeckt. U.a. die DAZ Datenschutzauskunft- Zentrale mit Sitz in 16515 Oranienburg Leibnitzstrasse 11. Auch hier werden die Untermnehmen per Fax mit vermeintlich förmlichen Schreiben und behaupteter Dringlichkeit veranlasst einer Erfassung zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO zuzustimmen. Besonders dreist wird im Rahmen eines rechtlichen Hinweises um die Rücksendung des vermeintlichen Erfassungsbogens per Fax gebeten.  Die Kosten werden dann in einem größeren Textblock versteckt und liegen bei 498,00 netto pro Jahr ( bei einer Laufzeit von 3 Jahren ) ohne dass Sie auch nur annähernd eine adäquate Gegenleistung erwarten können. Es werden Selbstverständlichkeiten verkauft, die ohne weiteres kostenfrei im Internet abrufbar sind. Rechtssicherheit werden Sie kaum erwarten können.

Sollten Sie Faxschreiben bereits zurückgesandt und Zahlungsaufforderungen erhalten haben, sollten Sie sich dringend rechtlichen Rat einholen. Nehmen Sie keine Zahlungen vor, da kaum zu erwarten ist, dass Sie jemals Ihr Geld zurückerhalten werden. Auch ist unklar, ob selbst die versprochenen „Leistungen“ erfüllt werden.

Seien Sie vorsichtig bei ungefragt übersandten Faxschreiben, die oftmals im allgmeinen Geschäfts-/ Praxisbetrieb einfach „durchrutschen“ können. Wie betreuen viele Fälle, bei denen dann Mitarbeiter im guten Glauben Faxschreiben bestätigt haben, weil diese  meinten, im Hinblick auf die DSGVO keine Risiken eingehen zu wollen. Hier müssen Sie Ihre Mitarbeiter sensibilisieren.  Mit der Angst vor den Wirkungen der Datenschutzgrundverordnung spielen dies Firmen und nutzen dies für ihr „Geschäftsmodell“ aus. Erstaunlichweise werden in großer Anzahl Arztpraxen, Steuerberater, Rechtsanwaltskanzleien , Architekturbüros, Immobilienmakler, WEG -Verwaltungen und sonstige Freiberufler angeschrieben. Diese sind offenbar besonders leicht mit dieser Masche zu täuschen.

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Rainer Horbas

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