Flugzeugfonds zählen noch zu den relativ neuen Fondsarten . Im Kern ist ein Flugzeugfonds eine Art von Leasingfonds, der zunächst ein oder mehrere Flugzeuge erwirbt, um diese dann gewinnbringend zu vermieten bzw. in Form eines Leasings zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Im Normalfall kauft ein geschlossener Flugzeugfonds also ein neues Flugzeug und vermietet dieses sehr langfristig an eine Fluggesellschaft, die das Flugzeug dann im Personen- oder Frachtverkehr einsetzt. Ist die vereinbarte Leasingdauer vorüber, wird meistens ein neuer Leasingvertrag mit einem anderen Leasingnehmer abgeschlossen. Flugzeugfonds sind für die Airlines deshalb sehr interessant, weil sie  nicht selten keine ausreichende Liquidität hätten, um das Flugzeug selbst zu kaufen. Die Mietdauer bewegt sich durchschnittlich zwischen zehn und 15 Jahren. Da die Leasingraten, die vom Leasingnehmer an den Flugzeugfonds zu zahlen sind recht hoch sind, gibt es meistens einen so genannten Garantiegeber. Dieser bürgt dafür, dass der Leasingnehmer seine Verpflichtungen auch einhalten kann. Die Rendite der Flugzeugfonds ergibt sich aus den Leasingraten und mitunter aus einer Restwertzahlung, falls die Airline das zuvor geleaste Flugzeug am Ende der Laufzeit erwerben möchte. Diese Zahlungen sollten natürlich auf Dauer eine höhere Summe als den Kaufpreis ergeben, den der Flugzeugfonds zunächst bezahlt hat. Eventuelle Wartungen oder Versicherungen belasten die Rendite des geschlossenen Flugzeugfonds hingegen nicht, da der Leasingnehmer diese Kosten trägt. Gern werben die Vermittler mit einer vermeintlich hohen Sicherheit dieser Fonds. Wenn der Garantiegeber einmal ausfallen sollten hätten die Anleger, die sich für eine Flugzeugbeteiligung entschieden haben, noch die Gewissheit, dass das Flugzeug als materieller Gegenwert immer vorhanden ist. Teilweise wird daher mit einer risikfreien Renditen von bis zu 13 % p.a. geworben, was deutlich über der sonst erzielbaren Rendite am Kapitalmarkt liegen würde.Uns sind keine Mandanten bekannt, die jemals ein derart hohe Rendite tatsächlich erzielt hätten. Auch zeigen Beispiele , dass die behauptetet besondere Sicherheit der Anlageform trügerisch ist,da die Banken ein Pfandrecht an den Flugzeugen als Sicherheit für ihre Kredite im Luftfahrzeugregister haben eintragen lassen und sich der Verkauf gebrauchter Flugzeuge als schwierig darstellt.. Auf dem Weltmarkt gibt es offenbar  auch im Hinblick auf Insolvenzen ( bspw. Air Berlin) ein Überangebot an Flugzeugen. Ohnehin liefern sich die Flugzeughersteller  einen harten Wettbewerb und drücken ihre neuen Maschinen oft mit hohen Preisnachlässen in den Markt. Das erschwert deutlich den Verkauf von gebrauchten Maschinen.Letztendlich sollten betroffene Kapitalanleger den Markt genau beobachten und rechtzeitig ihre Fondsanteile verkaufen, bevor es zu einem Absturz derselben kommt. Bereits jetzt haben wir den Eindruck, dass im Vertrieb derartiger Fonds die Risiken der Anlageform verharmlost worden sind. Sollte es an einer anleger- und anlagegerechten Beratung gefehlt haben, können Betroffenen auch zum jetzigen Zeitpunkt Schadensersatzansprüche geltend machen. Das sollte geprüft werden, zumal bei einem Zusammenbrechen des „Flugzeugmarktes“ auch die Insolvenz von Fleugzeugfonds drohen kann.

Rechtsanwalt Rainer Horbas

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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