Mit Beschluss des AG Charlottenburg wurde am 01.12.2015 über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet ( Az. 36e IN 1625/15). Forderungen sind bei dem Insolvenzverwalter bis zum 26.04.2016 anzumelden.
Leider haben eine Vielzahl von Mandanten über sogenannte Algen Cash Kaufverträge erhebliche Summen investiert. Die Kaufverträge wurden als Kapitalanlagen verkauft die eine Rendite von 8,57 % p.a. abwerfen sollten. Dies sollte sich aus der Differenz zwischen dem Kauf und dem Verkauf der Algen ergeben. Risiken wurden hierbei verschwiegen. Die Tatsache, dass eine nachhaltige Produktion von Algen und ein erfolgreicher Vertrieb nur in unzulänglicher Form existierte, wurde den Anlegern nicht mitgeteilt. Die Rendite wurde als absolut sicher dargestellt. Die Verkaufspreise seien garantiert. Der Vertrieb erfolgte über eine Netz von Anlagevermittlern. Den Geschädigten Anlegern kann nur empfohlen werden, sich über mögliche Schadensersatzansprüche gegen die jeweiligen Vermittler beraten zu lassen, da derzeit nicht absehbar ist, ob im Insolvenzverfahren an die Anleger überhaupt eine Quote ausgeschüttet werden kann. Vielmehr ist mit dem Totalverlust des eingebrachten Kapitals zu rechnen.
Für Rückfragen steht Ihnen RA Rainer Horbas zur Verfügung.