Desweiteren sollten die Betroffenen an die Vermittler der jeweiligen Anlagen herantreten, weil diese oftmals die Kunden nicht hinreichend über die Risiken der Anlage informierten. Es wurde behauptet, dass bei setzen eines Stopps keinerlei Verlustrisiken unterhalb des Stopps bestünden. Diese Aussage war unvollständig wenn nicht gar falsch. Bei dem seitens der ECP GmbH aufgelegten Forex Garant 85 wurde oftmals behauptet, dass lediglich mit 85 % des eingebrachten Kapitals gehandelt werde ( der Rest läge praktisch auf einem Girokonto ). Daraus würde die Kapitalgarantie von 85 % resultieren. Auch diese Aussage war falsch. Rechtsfolge ist, dass gegenüber den Vermittlern Schadensersatzansprüche in Höhe des Verlustes geltend gemacht werden können. Vielen Anlegern hätten die Anlageformen aufgrund der fehlenden Anlageerfahrungen und der Anlageziele ( konservativ, nicht spekulativ ) ohnehin nicht empfohlen werden dürfen. Auch dies rechtfertigt Schadensersatzansprüche.

Die Equity Capital Project GmbH lies über den CEO Herrn Spielberger den Kunden mitteilen, dass nunmehr die Vermögensverwaltung eingestellt werde. Die Kunden sollen sich selbst an die SAXO Bank AG wenden. Damit werden die Kunden sprichwörtlich im „Regen stehengelassen“. Auch dies sollten den Anlegern zu denken geben.

Es kann daher allen Geschädigten nur empfohlen werden sich zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und zur Abwehr der Forderungen seitens der Saxo Bank AG rechtlich beraten zu lassen.

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