Rückforderung des laufzeitunabhängigen Individualbeitrages bei der TARGO Bank AG u.a.
Nachdem höchstrichterlich die Unwirksamkeit der Klauseln zu Bearbeitungsentgelten bei Darlehen festgestellt worden ist, versuchen verschiedene Banken ( u.a. die TARGO Bank AG) diese Rechtsprechung durch sehr kreative Klauseln und Formulierungen zu umgehen. So werden die bisherigen Bearbeitungsentgelte bei Krediten als einmalige laufzeitunabhängige Individualbeiträge bezeichnet. Wir haben zwischenzeitlich mehrere Urteile erlangt, in denen deutlich wird, dass diese Praxis rechtswidrig ist. Die Klauseln sind ebenfalls unwirksam und die Banken zur vollständigen Erstattung der gezahlten Entgelte verpflichtet.
Bestätigt wird unsere Rechtsauffassung durch das OLG Düsseldorf (Urteil vom 28.04.2016 I 6 U 152/15). In unserem letzten Verfahren hat die Targobank den Anspruch vor dem AG Torgau anerkannt. Am 17.10.2016 erging unter dem AZ. 1 C 420/16 ein Anerkenntnisurteil. Die Bank hat den Beitrag prompt erstattet.
Kreditnehmern kann daher nur empfohlen werden, ihre Kreditverträge diesbezüglich durch einen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
Rainer Horbas
Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht
Leipzig- Oschatz
www.horbas.de