Wir vertreten weiterhin Mandanten, welche Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche gegen die Europa Haus Invest GmbH mit Sitz in Hannover geltend machen. Die Europa Haus Invest GmbH verkaufte im Freistaat Sachsen u.a. in Leipzig, Dresden und Riesa/ Sa. an mehrere Mandanten Eigentumswohnungen zu deutlich überhöhten Preisen.

Die Ansprache der Käufer erfolgte zunächst über eine sogenannte „Kaltaquise“. Telefonisch wurde angefragt, ob diese Interesse an einem Steuersparmodell haben. Hierzu wurde die kostenfreie Prüfung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse angeboten. Nach der Prüfung der Unterlagen ( Einkommensbelege, Versicherungen etc. )wurde dann jeweils behauptet, dass der Kauf einer Eigentumswohnung ideal sei, um den Interessen der Mandanten gerecht zu werden.

Den Mandanten wurde im weiteren suggeriert, dass Sie ein werthaltiges Objekt erwerben könnten, bei welchem diese die Finanzierungskosten allein über die Mieteinnahmen und  Steuerersparnisse tragen können. Die Objekte seien dadurch auch in idealer Weise als Altersvorsorge geeignet. Auch zum Vermögensaufbau seien die Objekte geeignet, da eine hohe jährliche Rendite erzielt werden könne.

Die Mandanten wurden, ohne dass die Objekte vorher in Augenschein genommen werden konnten, veranlasst Notarverträge oftmals an Freitagen in den Abendstunden abzuschließen. Die Mandanten fühlten sich hierbei einem massiven Druck ausgesetzt. Die Europa Haus Invest GmbH bediente sich bei der Vermittlung u.a. der Firma Cielo GmbH mit Sitz in der Dresdner Straße 92 in Coßwig. Die Vermittlungsfirma ist bereits  aus vergleichbaren Vermittlungen für die Ortus SE. bekannt. Selbst die Akteure sind identisch geblieben. So tauchten als Verkaufsberater auch hier wieder die Herren Falk Swantusch und Franco Model auf. Auch Frau Melanie Blumenstein war wieder  anzutreffen. Alle Mandanten beschreiben die Vermittlungsvorgänge in gleicher unangemessener und inhaltlich zweifelhafter  Art und Weise.

Tatsächlich stellte sich heraus, dass alle Behauptungen zum Objekt und zur Finanzierbarkeit falsch waren. Die Kaufpreise entsprachen nicht ansatzweise den Verkehrswerten der Wohnungen. Damit waren jedoch die Objekte weder als Steuersparmodelle noch als Altersvorsorgeprodukte geeignet. Eine nennenswerte Rendite lässte sich bei dieser exorbitant hohen Überteuerung auf Jahre hinaus nicht ansatzweise erzielen.

Ausweislich eines beim Gutachterausschuss des Landkreises Meißen eingeholten Wertgutachtens  lag der Kaufpreis einer Wohnung deutlich mehr als 100 % über dem tatsächlichen Verkehrswert der Wohnung. Gleiches dürfte auch für die anderen Wohnungen gelten. Rechtsfolge der sittenwidrigen Kaufpreisüberhöhung ist die Unwirksamkeit des abgeschlossenen Kaufvertrages. Es besteht der Anspruch auf eine Rückabwicklung. Zusätzlich können die Mandanten Schadensersatz geltend machen, welche insbesondere im Zusammenhang mit der abgeschlossenen Finanzierung stehen. Ebenso können die Mandanten die Freistellung von den Kreditverbindlichkeiten verlangen.

Betroffenen kann nur angeraten werden, sich zu den Kaufabschlüssen und evtl. Schadensersatz- bzw. Rückabwicklungsansprüchen rechtlich beraten zu lassen. Das Festhalten an den Kaufverträgen stellt sich in vielen Fällen als wenig aussichtsreich dar, da weder mit nennenswerten steuerlichen Vorteilen noch Renditen gerechnet werden kann. Damit sind die Objekte auch nicht als Altersvorsorge geeignet, zumal oftmals die Finanzierungsverträge erst weit nach Eintritt in das Rentenalter ablaufen.

Rainer Horbas

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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