Die Eventus eG warb Kapitalanleger mit dem Versprechen über einen genossenschaftlichen Vermögensaufbau jährliche Renditen von bis zu 8,5 % zu erwirtschaften. Insgesamt legten so ca. 450 Mitglieder Beträge zwischen 100,00 und 365.000,00 EUR bei der Genossenschaft an. Geworben wurde u.a. mit der besonderen Sicherheit, die ein genossenschaftlicher Verband böte. Risiken wurden nicht mitgeteilt.
Die Anleger wurden am 22.08.2017 mit folgender Pressemitteilung geschockt:
Stellungnahme der EVENTUS eG
Stuttgart, 22. August 2017 – In den letzten Tagen haben sich Anhaltspunkte ergeben, die darauf hindeuten, dass sich der Vorstandsvorsitzende und die Aufsichtsratsvorsitzende der Eventus eG pflichtwidrig verhalten haben. Unter Leitung des Vorstandsmitglieds Edwin Mailänder wird die Aufklärung betrieben.
Dazu wurde eine namhafte Anwaltskanzlei mandatiert. Beim Landgericht Stuttgart wurde bereits ein Arrest erwirkt, um Vermögen zu sichern. Vorsorglich wurden die BaFin und die Staatsanwaltschaft unterrichtet. Es wird alles unternommen, um weiteren Schaden abzuwenden.
Am 14.09.2017 teilte dann die Genossenschaft mit, dass ein Insolvenzantrag gestellt werden musste:
Ergänzende Stellungnahme der EVENTUS eG
Stuttgart, 14. September 2017 – Die Eventus eG hat beim Amtsgericht
Stuttgart einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
gestellt.
Das Insolvenzeröffnungsverfahren wurde begonnen. Am 16.08.2017 fand eine außerordentliche Mitgliederversammlung statt. Es wurde dargelegt, dass die Mitglieder des Vorstandes Marco Terracciano offenbar Vermögenswerte der Genossenschaft für eigene Zwecke verwendet haben. Die Aufsichtsratsvorstzende Frau Lüer -Terraciano und das weitere Mitglied des Aufsichtsrates RA Edwin Mailänder hätten dem nicht Einhalt geboten. Strafanzeigen wurden seitens der Genossenschaft gestellt . Auch wurde unter dem 17.08.2017 ein Antrag auf dinglichen Arrest und Arrestpfändung gegen die Eheleute Terracciano beim LG Stuttgart eingereicht.
Nunmehr geht es für die Anleger darum Ihre Schadensersatzansprüche durchszusetzen, da zu befürchten ist, dass die Ansprüche ggü. der insolventen Genossenschaft nicht mehr durchgesetzt werden können.
Hier kann den Anlegern nur dringend empfohlen werden, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Rainer Horbas
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht