Wir vertreten eine Vielzahl von Anlegern, die Beteiligungen an den CSA Sachwert Alliance Beteiligungsfonds ( 4 und 5 ), der Frankonia Sachwert AG , der Leontis Equity Easy Select Fonds GmbH und der Deltoton GmbH gezeichnet haben. Der Unterzeichnung ging in allen Fällen eine fehlerhafte Anlageberatung voraus. So wurde weder anleger- noch objektgerecht beraten. Risiken ( Totalverlustrisiko, Kommanditistenhaftung aus §§ 171,172 HGB , fehlende Fungibilität etc.)wurden verschwiegen. Den Anlegern wurde suggeriert, die Beteiligungen seien als Altervorsorgeprodukt geeignet und hätten keinerlei Risiken. Die Behauptungen der Vermittler stellten sich als wahrheitswidrig heraus.

Zwischenzeitlich wurde über das Vermögen der Gesellschaften das Insolventverfahren eröffnet( AG Würzburg IN 56/15 CSA 5; IN 55/15 CSA 4; AG Würzburg IN 27/15 Deltoton GmbH). Bestehende Forderungen mussten dort durch die Anleger zur Tabelle angemeldet werden.  Der Insolvenzverwalter  ( Bendel Insolvenzverwaltung AG RA Dr. Markus Schädler) fordert nun Anleger auch noch auf, erhaltene Ausschüttungen an die insolventen Gesellschaften zurückzuzahlen. Hier sollten Anleger rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um die Forderungen abzuwehren.

Die Geschäftsführer die Herren Slobodan Cvetkovic , Michael und Thomas Gerull, Thomas Scheck und Stephan Kauffold wurden zwischenzeitlich rechtskräftig vor dem LG Würzburg wegen Untreue und Betrug verurteilt ( Urteil 22.03.2016 5 Kls 721 Js 11479/13; 26.04.2016 5 Kls 721 Js 5413/16)  Soweit dagegen Revision zum BGH erhoben wurde , hat der BGH auch diese am  08.03.2017 Az. 1 StR 466/16 als unbegründet zurückgewiesen.

Zu Gunsten der Anleger hat die Staatsanwaltschaft Vermögenswerte im Millionenbereich sichergestellt. Dies bietet betroffenen Anlegern die Chance, hierauf Rückgriff zu nehmen. Dazu müssen die Ansprüche innerhalb der Verjährungsfrist klageweise durchgesetzt werden. Wir gehen davon aus, dass die Verjährung zum 31.12.2017 eintritt, weil die Staatsanwaltschaft Würzburg am 23.12.2014 eine Pressemitteilung zu den dubiosen Umständen der Beteiligungen  veröffentlichte. Dies könnte den Beginn der Verjährungsfrist ausgelöst haben. Da die strafrechtlichen Verurteilungen auschließlich Sachverhalte ab dem Jahr 2009 enthält dürfte, es schwer werden auch für Beteiligungen, die davor bereits abgeschlossen worden, waren Ansprüche durchzusetzen.

Betroffene Anleger sollten sich zur Sicherung ihrer Ansprüche in jedem Fall rechtlich beraten lassen.

Rainer Horbas

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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