Teilweise besteht jedoch der Anspruch ggü. den involvierten Banken  und Verwaltern ( u.a. SAXO Bank AG und Equity Capital Project GmbH ) zur Gutschrift auf den Depotkonten bzw. zur Saldenkorrektur oder Zahlung von Schadensersatz, da u.U. vertraglich vereinbarte „Stopps“ nicht ordnungsgemäß ausgeführt worden sind und gegen den Verwalterauftrag bzw. Depotvertrag verstoßen wurde.

Oftmals sind jedoch diese Anleger bereits bei der Vermittlung der  Anlageformen weder anlage- noch objektgerecht beraten worden. Auf das Totalverlustrisiko wurde nicht hingewiesen. Im Gegenteil, hinsichtlich des Wertpapiers Forex Garant 85 wurde bspw. behauptet, dass 85 % des eingebrachten Kapitals immer sicher seien, weil mit diesen Beträgen nicht gehandelt werde. Vielmehr werden diese Beträge einem laufenden Girokonto vergleichbar angelegt und haben daher keinerlei Verlustrisiken. Diese Aussagen waren falsch. Auch die Riskien, die trotz eingesetzter Stoppkurse betshen wurden nicht erläutert. Bei einigen Vermittlermn ist festzustellen, dass diese offenbar mangels hinreichender Kenntnisse tatsächlich nicht wußten, wie die Anlageprodukte struktiert waren bzw. sind. Auch auf erhaltene Provisionen, die aus dem eingebrachten Kapital bezahlt wurden erfolgte kein Hinweis der Berater.

Geschädigte Anleger kann nur dringend empfohlen werden sich rechtlich beraten zun lassen, da insbesondere gegen die Kontosalden bei Zugang der Kontoauszüge unverzüglich substantiierte Einwendungen erhoben werden müssen. Auch kann nicht erwartet werden, dass die involvierten Banken und Vermittler ohne rechtlichen Beistand Schadensersatz leisten werden.

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Wilhelm – Leuschner- Platz 12
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