Die früher unter dem Namen AFD Allgemeiner Finanzdienst GmbH auftretende A-FIN Allgemeiner Finanzdienst GmbH hat zwischenzeitlich beim AG München den Antrag auf Durchführung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Wir haben eine Vielzahl von Anlegerschadensersatzprozessen gegen die Gesellschaft geführt. Auch derzeit sind weitere Verfahren vor dem LG München rechtshängig. Dies führte dazu, dass die AFD GmbH Rechtsanwalt Rainer Horbas auf ihrer eigenen Homepage verunglimpfte und in der Folge am 22.09.2014 dazu eine Unterlassungserklärung abgeben musste.

Das Gericht hat mit Beschluss vom 03.08.2017  als  Insolvenzverwalter RA Dr. Philip Heinke bestellt ( Az. 1500 IN 1567/17 ). Die Gläubiger wurden aufgefordert ihre Ansprüche bis zum 18.09.2017 zur Forderungstabelle anzumelden.

Im Beschluß des AG München heisst es dazu wie folgt:

1500 IN 1567/17

In dem Verfahren über den Antrag d.

A-FIN Allgemeiner Finanzdienst GmbH, Keltenring 10, 82041 Oberhaching, vertreten
durch den Geschäftsführer Riegel Christian, Staatsangehörigkeit: deutsch
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 98665
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ramisch, Ganslmeier, Mozartstraße 8, 80336 München
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2017 um 11.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke
Franz-Joseph-Str. 8, 80801 München
Telefon: +49(89)25548700
Telefax: +49(89)25548710
Email: Philip.heinke.ra6@jaffe-rae.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 18.09.2017 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Betroffenen Anlegern kann nur dringend geraten werden, bestehende Forderungen anzumelden und ggf. gegen die Akteure weiter zu verfolgen. Andernfalls besteht das Risiko, dass Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung der Verjährung unterfallen oder im Insolvenzverfahren nicht mehr berücksichtigt werden können.

Für Rückfragen können Sie uns gern anrufen.

Rainer Horbas

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

+49 (03435) 92 93 00   +49 (0341) 96257033
Rainer Horbas, Neumarkt 11
04758 Oschatz

Wilhelm – Leuschner- Platz 12
04107 Leipzig