Die SAXO Bank AG hatte zwar sämtlichen Mandanten im Rahmen eines Schuldenbereinigungsplanes einen Nachlaß von 15 % auf den Negativsaldo des Handelskontos angeboten. Das Angebot wurde für alle Mandanten als gänzlich inaktzeptabel zurückgewiesen. Ungeklärt ist bis heute auf welcher Rechtsgrundlage es zu den nachträglich veränderten Kursfeststellungen gekommen ist. Die seitens der Bank aufgeführten Klauseln der AGB’s halten wir für unwirksam, da diese u.E.n. gegen §§ 305 c, 307 BGB verstoßen. Auch die wirksame Einbeziehung derselben wurde bislang in Abrede gestellt. Im übrigen hätte nach unserer Auffassung die Bank bei einzelnen Mandanten vor Beginn des Handels am FOREX Markt bereits Warnhinweise geben müssen, weil sich aus den Unterlagen ( Profil für natürliche Personen ) evident ergab, dass die Anlageform aufgrund der sehr hohen hebelbedingten Risiken für diese ungeeignet sind. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH ( zuletzt u.a Urteil vom 19.03.2013 XI ZR 431/11 ).
Die ECP GmbH hat nunmehr offenbar Ihren Namen, die Satzung , den Gesellschaftszweck und die Geschäftführung geändert ( jetzt Conimmo Immobilienberatung GmbH ). Der Sitz befindet sich nach Auskunft des Schweizer Handelsregisters nunmehr in Spreitenbach, Limmatstraße 12. Herr Alfred Spielberger ist als Geschäftsführer am 04.05.2015 aus der Gesellschaft ausgeschieden. Zumindest wurde bislang keien Löschung der Gesellschaft im Handelsregister eingetragen.
Wir gehen davon aus, dass die Gesellschaft inhaltlich falsche Wertpapierbeschreibungen zur Anlagstrategie FOREX Garant 85 und den dort vorhandenen Risiken erstellt hat, für welche diese einstehen muß. So wurde eine Kapitalgarantie von 85 % zugesichert, die tatsächlich kaum existieren dürfte. Soweit die Beratung durch Herrn Alfred Spielberger oder die Vertriebsmitarbeiter der ECP GmbH erfolgte waren diese weder anlage- noch anlegergerecht. Insbesondere das Total- und Nachschußrisko wurde keinem einzigen unserer Mandanten erläutert. Die Risiken wurde als gering bezeichnet. Auch hierfür muß die Gesellschaft Schadensersatz leisten.
Bei vielen Mandanten sind weitere Vermittler aufgetreten, welche den Kontakt zu der ECP GmbH und der Saxo Bank AG hergestellt haben. Auch diese haften im Einzelfall für eine fehlerhafte Auskunftserteilung und Anlageberatung. Vielfach wurden hier die Risiken der Anlagstrategie nicht ansatzweise erläutert. Die Vermittler haben im Regelfall eine Plausibilitätskontrolle der durch die ECP GmbH überlassenen Unterlagen versäumt und berufen sich nunmehr darauf, dass Sie lediglich die Aussagen der ECP GmbH wiederholt hätten. In einigen Fällen wird gar die Auskunftserteilung und Beratung im Rahmen der Vermittlung in Abrede gestellt.
Auch diese Vermittler haften daher bei nachgewiesenen Pflichtverletzungen für eine fehlerhaften und unvollständigen Beratung der Anleger.