Wir haben, ebenso wie Verbraucherschutzzentralen und Gerichte und Kollegen,  festgestellt, dass ein große Anzahl von Finanzierungsverträgen und Leasingverträgen für PKW’s nicht hinreichend auf das gesetzliche Widerrufsrecht hinweisen.

Rechtsfolge ist, dass diese Verträge noch heute wirksam widerrufen werden können. Soweit der Widerruf erklärt wird besteht ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Kredit- bzw. Leasingraten. Der Kunde muss dann seinen PKW zurückgeben.Im Zuge des Dieseskandals ergibt sich somit für viele Mandanten die doch elegante Variante, dass Fahrzeug wieder los zu werden. ohne hierbei einen nenneswerten finanziellen Schaden zu erleiden. Lediglich eine Nutzungsentschädigung muss teilweise berücksichtigt werden. Das Landgericht Berlin, als auch das LG München haben bereits poitive Entscheidungen zu Gunsten der Kunden gefällt. Betroffen sind v.a. die Käufer von VW Fahrzeugen und Fahrzeugen der Marken SEAT und Skoda.

In jedem Falle lohnt es sich für Kunden, die Verträge rechtlich auf einen möglichen Aussteig über den „Widerrufsjoker“ prüfen zu lassen.

Rechtsanwalt Rainer Horbas

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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