Wir haben bereits eine Vielzahl von Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus der Vermittlung von Schiffsbeteiligungen vertreten. Diese wurden u.a. durch die LLoyd Fonds AG aufgelegt ( z.Bsp.
– Lloyd LF 76 Schiffsportfolio II ) .
Auch die Commerz Real Fondsbeteiligung Gesellschaft mbH als ein ein Unternehmen der Commerz Realgruppe hatte eine Vielzahl von Schiffsfonds aufgelegt und durch die Commerzbank AG vermitteln lassen ( z.Bsp. Schiffsfonds CFB Fonds 166 und 168).
Das Emissionshaus Lloyd Fonds AG mit Sitz in Hamburg, platzierte nach eigenen Angaben seit 1985 am Beteiligungsmarkt über 100 Fonds, darunter Schiffsfonds, Immobilienfonds, Flugzeugfonds, Portfoliofonds, Fonds im Bereich regenerativer Energie und Lebensversicherungsfonds mit dem Investitionsschwerpunkt in britischen Lebensversicherungspolicen. Nach eigenen Angaben des Emissionshauses Lloyd lag das Investitionsvolumen bei ca. EUR 5,1 Mill. Mit über 53.000 Kunden dürfte das Emissionshaus Lloyd eines der größeren Initiatoren geschlossener Fonds in Deutschland sein.
Im Rahmen der Vermittlungen durch involvierte Banken und Vertriebsorganisationen wurden nach unseren Erfahrungen die Anleger oftmals nicht über die Risiken ( Totalverlustrisiko, Komannditistenhaftung mit Nachschußpflicht, fehlende Fungibilität) aufgeklärt. Auch die Provisionen, welche die Banken für die Vermittlungen der Schiffsfonds erhielten, wurden nicht offenbart, obwohl der BGH dazu bereits entschieden hatte, dass dies ungefragt erfolgen müsse. Nun ist erneut eine vermittelnde Bank durch das OLG Frankfurt a.M. zum Schadenssersatz verpflichtet worden. Dannach hat diese die vollständige Einlage der Anleger Zug umZug gegen Übertragung der Beteiligung zu erstatten. Problematisch ist für viele Anleger, die erst jetzt Kenntnis von der Falschberatung erlangt haben, die drohende Verjährung der Ansprüche. Vermittlungen fanden u.a. in den Jahren 2007 und 2008 statt, so dass die Ansprüche nach gemäß der absoluten Verjährungsfrist von 10 Jahren spätestens zum 31.12. 2017 bzw. 2018 nicht mehr durchsetzbar sind.
Betroffenen Anlegern können wir nur anraten, sich hinsichtlich denkbarer Schadensersatzansprüche aus der Vermittlung von Schiffsbeteiligungen anwaltlich beraten zu lassen.
Rainer Horbas
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht