In den Zeiten von Niedrigzinsen und volatilen Finanzmärkten suchen Anleger oftmals nach sicheren Anlageformen. Gold bietet eine vermeintlich sichere Anlageform. Allerdings ist dieses für Kleinanleger eher ungeeignet, weil es dem Grunde nach keine Zinsen abwirft und im übrigen durchaus hohen Kursschwankungen unterliegt. Dennoch nutzen vielen Goldverkäufer und Vermittler den Lockruf des Goldes um dieses bei Kleinanlegern sprichwörtlich „an den Mann“ zu bringen. Einer dieser Vermittler war die PIM Gold & Scheideanstalt GmbH mit Sitz in Heusenstein sowie die Vertriebsgesellschaft Premiumgold GmbH ebenfalls mit Sitz in Heusenstein. Diese entwickelten deutschlandweit ein Netzwerk von Vermittlern, welche für die PIM GmbH Produkte mit den Bezeichnungen Bonusgold Plus, Bonusgoldspo Plus oder Goldis Schatztruhe bzw. Kinder-Gold Konto. Schätzungsweise 8.000 -10.000 Anleger wurden geworben. Ein Schwerpunkt lag u.a. in Leipzig und dem Leipziger Umland.
Über die Firmen und deren Produkte wurde bereits ab 2017 kritisch u.a. im Gerlach-Report berichtet. Im Septembner 2019 kam es nun zu Durchsuchungen der Geschäfts- und Privaträume der Geschäftsführer Mesut Pazarci und Julius L. . Diese wurden in Untersuchungshaft genommen. Dem lag der dringende Tatverdacht zugrunde, dass durch die PIM GmbH ein Schneeballsystem und damit ein gewerbsmäßig betriebener Betrug initiiert worden war.
Letztendlich musste durch die PIM GmbH noch im September Insolvenzantrag gestellt werden, Am 30.09.2019 wurde das Insolvenzantragseröffnungsverfahren beim AG Offenbach unter dem Az. 8 IN 402/19 eröffnet und RA Dr. Renald Metoja zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt.
Die ersten Erkenntnisse des Insolvenzverwalters sind verheerend.Zunächst existiert keine transparente Buchhaltung. Nach den Unterlagen wurde Gold in einem Marktwert von 150 Mill. EUR vermittelt. Das entspricht ca. 3,38 t Gold, Von diesem Gold fehlen allerdings ca. 1,9 t. Der Verbleib ist unklar. Unklar ist auch, ob die PIM GmbH überhaupt jemals Gold in diesem Umfang tatsächlich am Goldmarkt erwarb.Dies alles muss durch den Insolvenzverwalter und die Staatsanwaltschaft ermittelt werden. Für die Anleger besteht die Problematik darin, dass diese in den Verträgen lediglich vereinbarten mit welchem Geldbetrag Gold erworben werden sollte. Wieviel Gold dies dann entsprach ergibt sich daraus nicht. Auch lässt sich damit nicht zuordnen, welches Gold konkret jedem Anleger zugeordnet werden kann. Bereits jetzt ist ein Totalverlust des eingebrachten Kapitals naheliegend oder eine geringenInsolvenzquote zu befürchten.
Wir vertreten bereits eine Reihe geschädigter Anleger, die Ihre Anlagen entweder als Altersvorsorgeprodukt oder als Anlage für die Kinder nutzen wollen. Es gehtr jetzt darum die Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden, sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Möglicherweise lässt sich eine Absonderung effektiver Goldstücke durchsetzen. Desweiteren wird es darum gehen, die Geschäftsführer persönlich in die Haftung zu nehmen. Sollte sich der dringende Tatverdacht eines Schneeballsystems bestätigen , werden die Geschäftsführer auch mit einer Anklage und einer Verurteilung zu Haftstrafen rechen müssen. Hier sichern wir Vermögenswerte durch Arrestanträge. Wichtig und erfolgversprechend ist die Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Vermittler. Diese haben keinen einzigen unserer Mandant*innen über die Riskiken der Anlageform aufgeklärt. Auch über negative Berichterstattung ab 2017/2018 wurde nicht informiert. Hier ist ein Schadensersatzanspruch wegen Falschberatung offenkundig.
Zwischenzeitlich hatte sich auch eine Interessengemeinschaft geschädogter Anleger gebildet. Grundsätzlich haben wir zwat gegen derartige Interessengemeinschaften nichts einzuwenden. Allerdings besteht dort stets die Gefahr, dass keine Vertretung des Einzelfalles erfolgt oder nicht möglich ist. Im konkreten Fall hat die Verbraucherzentrale Sachsen auch bereits Bedenken angemeldet, weil die Interessengemeinschaft wohl durch ehemalige Vermittler initiiert worden ist. Hier besteht die unmittelbare Gefahr eines Interessenkonfliktes, weil sich die Ansprüche der Anleger durchaus auch eben gegen diese Vermittler richten können.
Sollten Sie zu den Betroffenen Anlegern*innen gehören können Sie gern mit uns Kontakt aufnehmen. Wir vertreten Sie bei der konsequenten und schnellen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Rainer Horbas
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht