Der Insolvenzverwalter der S&K Unternehmensgruppe (unter anderem die Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG, die Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG und die S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG) hat angekündigt, von den Anlegern Geld zurückzuverlangen. Dies betrifft Auszahlungen der S+K an die Anleger in der Vergangenheit. Den Anlegern droht also nicht nur ein Verlust ihrer Anteile. Es besteht darüber hinaus die Gefahr, dass sie in der Vergangenheit erhaltene Gelder an den Insolvenzverwalter erstatten müssen.

Hintergrund ist die sogenannte Insolvenzanfechtung.  Zwar hat der Bundesgerichtshof bei der Auszahlung von Scheingewinnen und Schneeballsystemen schon häufig gegen den Anleger entschieden. Im Einzelfall bestehen aber Chancen, den Anspruch ganz oder zumindest teilweise abzuwehren. Hier bedarf es einer Prüfung, ob die Vorassetzungen des § 134 der Insolvenzordnung erfüllt sind. Betroffene Anleger sollten sich hierzu beraten lassen.

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Rainer Horbas

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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