Die Sparkasse Leipzig hat seit etwa 1994 im großen Umfang Sparverträge mit der Bezeichnung „Prämiensparen- flexibel“ verkauft. Die Kunden erhielten dann in Abhängigkeit von der Dauer des Sparvertrages jährliche Prämien i.H.v  bis zu 50 % auf des Jahressparbetrag .Anfänglich war dies für die Sparkasse bei einem hohen Zinsniveau sehr attraktiv. Mit sinkenden Zinsen kehrte sich dies zu Gunsten der Sparkunden um. Bei niedrigen Zinsen am allgemeinen Kapitalmarkt waren und sind die Sparverträge im Hinblick auf den Bonus sehr attraktiv geworden. Obgleich die Sparkasse in den Sparverträgen lediglich ein Kündigungsrecht für den Kunden vorsah und den Kunden sugerrierte, dass die Verträge auf Dauer angelegt wurden, kündigte diese nunmehr im Frühjahr 2017 offenbar einen Großteil dieser rentierlichen Verträge.

Wir vertreten eine Vielzahl betroffener Kunden und haben beim AG Leipzig die ersten Klagen eingereicht  . Es soll festgestellt werden, dass die ausgesprochenen Kündigungen unwirksam sind. Damit wäre die Sparkasse verpflichtet auch zukünftig den vertraglich vereinbarten Bonus bzw. die Prämie auf die Sparverträge zu zahlen.

Mangels entsprechender Alternativen am Kapitalmarkt kann den Kunden nur empfohlen werden, die Wirksamkeit der Kündigungen überprüfen zu lassen.

Für Rückfragen stehe ich gern auch telefonisch zur Verfügung.

Rainer Horbas

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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