Geklagt hat in Spanien ein Mitarbeiter der Deutschen Bank AG. Vertreten wurde dieser hierbei von einer Gewerkschaft. Diese forderte die Einführung einer Zeiterfassung, da nur so die Einhaltung von Ruhezeiten und die Ableistung von Überstunden dolumentiert werden kann. Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz sind bislang nur Überstunden zu dokumentieren. Das Urteil könnte die Rückkehr zur Stechuhr bedeuten. Es bleibt abzuwarten, ob nunmehr der deutsche Gesetzgeber auf Grundlage diese Urteiles gesetzliche Regelungen trifft bzw. verändert Das Urteil wird für Arbeitgeber zu einem erheblichen Mehraufwand führen. Arbeitnehmer können sich darauf freuen, dass nunmehr die Ableistung von Arbeitszeiten verständlich dokumentiert werden muss. So wird es leichter sein,Überstundenvergütungen nachzuweisen und durchzusetzen. Dies war bisher recht schwierig, da es Aufgabe der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnnen war, jede einzelne Überstunde nachzuweisen, die tatsächlich abgeleistet wurde. Nur so konnten Überstundenvergütungen duchgesetzt werden.
Rainer Horbas
Fachanwalt für Arbeitsrecht