Vergütungsvereinbarungen der Onesty Finance GmbH schnell rückabwickeln
Wir vertreten bereits seit vielen Jahren Mandanten die, im Rahmen der Vermittlung von Nettopolicen durch die Onesty Finance GmbH, sogenannte Vergütungsvereinbarungen (VVB) abgeschlossen haben. Hierbei sind wir auch in der gerichtlichen Durchsetzung sehr erfolgreich.
Die Sachverhalte, insbesondere der Ablauf der Vermittlungsgespräche sind in vielen Fällen identisch.
Vermittler/ Vermittlerinnen der Onesty Finance GmbH nutzen leider oftmals besondere Vertrauensverhältnisse aus bestehenden Freundeskreisen, Nachbarschaften und Familien aus und nehmen Kontakt zu den Interessenten/ Personenkreisen auf. Freunde/ Nachbarn und Familienangehörige geben oftmals einen Vertrauensvorschuss und können sich nicht vorstellen, dass diese bei der Vermittlung von fondsgebundenen Rentenversicherungen falsch und unvollständig beraten werden. Leider wird das Vertrauen in vielen Fällen enttäuscht.
Bestimmte Berufsgruppen tauchen erstaunlicherweise im Zusammenhang mit den fehlerhaften Beratungen als Geschädigte besonders häufig auf. Es handelt sich bei unserer Mandantschaft oftmals um Lehrer, Erzieher, Physiotherapeuten, Ärzte, Soldaten, Polizeibeamte und Personen, die in öffentlichen Verwaltungen und an Hochschulen/ Universitäten tätig waren/ sind.
Die Mandanten/ Mandantinnen wurde in den uns vorgelegten Fällen nicht ansatzweise ordnungsgemäß beraten und aufgeklärt. Anlageerfahrungen und Kenntnisse wurden nicht abgefragt. Die Risikoneigung wurde ebenfalls nicht thematisiert. Über die Risiken der fondsgebundenen Rentenversicherungen wurde nicht aufgeklärt. Vergleichende Betrachtungen mit anderen Produkten anderer Versicherer sind unterblieben. Die Vermittler bieten ganz überwiegend lediglich fondsgebundenen Rentenversicherungen der Prisma Life AG oder der Barmenia/ Gothaer LV AG an. Hierbei wird die Fondsauswahl nicht mit den Kunden besprochen, sondern einfach festgelegt. Auch Widerrufsrechte und etwaige Kündigungsausschlüsse werden nicht besprochen.
Insbesondere die aus den Vergütungsvereinbarungen drohenden Kosten bei der frühzeitigen Kündigung der Versicherungen wurden vielfach verschwiegen. Teilweise werden die Vergütungsvereinbarungen einfach untergeschoben. Teilweise behaupteten die Vermittler, dass auch die darauf geleisteten Zahlungen dem Vermögensaufbau dienen würde. Tatsächlich stellen die teilweise exorbitant hohen Vermittlungsvergütungen nur die Kosten der Vermittlung dar und sind für die Kunden „verloren“. Dass bedeutet für die Kunden, dass die vermittelten Produkte zunächst einmal eine Rendite i.H. der vereinbarten Vergütung erwirtschaften müssen, bevor der Kunde sprichwörtlich bei Plus/Minus-Null angekommen ist. Hierauf wurden die Kunden nicht hingewiesen.
Stets wird lediglich auf die Fondsperformance anhand von Grafiken hingewiesen, ohne darüber aufzuklären., dass die Fondsperformance gerade nicht mit der Rendite der vermittelten fondsgebundenen Rentenversicherungen identisch ist. In diesem Zusammenhang behaupteten die Vermittler Renditen von 6 % – 12 %, teilweise sogar darüber hinaus behauptet, die gänzlich unrealistisch waren und noch sind. Schwankungsrisken, Teil- und Totalverlustrisiken wurden nicht oder nur unzureichend dargelegt, in vielen Fällen einfach verharmlost.
Rechtliche Möglichkeiten
Letztendlich stehen den Mandanten ein ganzer „Strauß“ von rechtlichen Möglichkeiten zur Rückabwicklung der Vergütungsvereinbarungen und zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zur Seite.
Wir helfen Ihnen, die Vergütungsvereinbarungen der Onesty Finance GmbH schnell rückabzuwickeln.
Wir haben, wie bereits in den Vorjahren, auch innerhalb der Jahre 2026 und 2025 weitere Urteile für die Mandanten erstritten. Die Onesty Finance GmbH wurde jeweils zur Rückabwicklung der Vergütungsvereinbarungen und Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Nur auszugsweise verweisen wir auf folgende jüngst ergangene Entscheidungen:
Im Verfahren vor dem Landegericht Cottbus Az. 2 O 16 /25 hat die Onesty Finance GmbH nach Hinweisen des Gerichtes ein vollständiges Anerkenntnis erklärt. Am 13.03.2026 erging dazu ein Anerkenntnisurteil.
Das Landgericht Leipzig hat im Verfahren gegen die Onesty Finance GmbH mit Urteil vom 11.02.206 Az. 07 O 2041/25 die Kündigung der Vergütungsvereinbarung bestätigt und die Onesty Finance GmbH zur Rückzahlung der gezahlten Vergütung verurteilt.
Das Landgericht Hannover erteilte im Verfahren 11 O 258/24 am 25.09.2025 an die Onesty Finance GmbH den Hinweis, dass die vermittelte Anlage einer fondsgebundenen Rentenversicherung und wohl kaum als Baustein der privaten Altersvorsorge geeignet sei, da die immanenten Risiken zu hoch sind.
Auch das Landgericht Chemnitz hat die Onesty Finance GmbH mit Urteil vom 10.04.2026 zur Rückabwicklung der Vergütungsvereinbarung und Erstattung der gezahlten Vergütung verurteilt.
Wir können bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen. Nehmen Sie daher Kontakt mit unserer Kanzlei auf.
Rainer Horbas
Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht

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