Erfolgreicher Ausstieg aus Vergütungsvereinbarung und Nettopolice – Wir setzen Ihre Ansprüche gegen die AFA AG und die Versicherer durch.

Wir hatten bereits mehrfach über laufende Rechtsstreitigkeiten berichtet, die durch Rechtsanwalt Rainer Horbas gegen die AFA AG ( mit Sitz in Cottbus und Berlin )und die Prisma Life AG (mit Sitz in Ruggell/Lichtenstein)geführt werden.

Zunehmend richten sich die Verfahren auch  gegen die Barmenia Lebensversicherung AG. In der ganz überwiegenden Mehrzahl der bearbeiteten Sachverhalte erfolgte vor Abschluss entsprechender Versicherungsverträge ( v.a. fondsgebundene Rentenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen)  keine ausreichende Beratung der Betroffenen.

Die Produkte werden als besonders gut angepriesen. Es wird behauptet, dass für die  Interessenten aus einem großen Portfolio vieler Vertragspartner/ Versicherer die jeweils beste Versicherung herausgesucht werde.  Im Bereich der fondsgebundenen Rentenversicherungen werden  nach unserem Eindruck erstaunlicherweise fast ausschließlich Versicherungen der Prisma Life AG und der  Barmenia Versicherungen a.G. angepriesen, diese dann auch noch ausschließlich als sogenannte Nettopolicen. Tatsächlich jedoch ist das Preis- Leistungsverhältnis, im Vergleich zu anderen Versicherern nach unserer Einschätzung schlechter. Dies gerade im Hinblick auf die enormen Vermittlungskosten.  Auch enthalten die Produkte keine Leistungen, die nicht auch bei anderen Versicherern zu günstigeren Kosten erlangt werden könnten.

  • Warnhinweise der Verbraucherzentralen

Die Verbraucherzentrale Hamburg http://www.vzhh.de warnte bereits 2018 vor den hohen Vermittlungskosten. Tatsächlich sind die verlangten Gebühren fast doppelt so hoch, als bei anderen Versicherern. Die Vermittlungskosten werden dann über den Verkauf   von Nettopolicen auf die Betroffenen umgelegt. Den Interessenten wird hierbei jedoch nicht immer mitgeteilt, dass diese Kosten selbst dann bei den Versicherungsnehmern verbleiben, wenn diese die Versicherung nach kurzer Zeit wieder widerrufen oder auch kündigen. Hierzu sind die Vermittler der  AFA AG jedoch nach der Rechtsprechung des BGH verpflichtet. Werden Nettopolicen statt Bruttopolicen vermittelt, so müssen dien Vermittler auf die Risiken hinweisen. Tatsächlich  sind keine plausiblen Vorteile von Nettopolicen erkennbar. Die Vermittler der AFA AG verweisen gern auf die „hohe Transparenz“ der Kostenangabe, verschweigen jedoch gleichzeitig, dass die Kosten deutlich über den marktüblichen Kosten liegen. Auch wird oftmals verschwiegen, dass Vermittlungskosten selbst bei einem Widerruf und/oder einer Kündigung des vermittelten Versicherungsvertrages weiter bezahlt werden müssen.

  •  Falschberatung der Vermittler

In vielen Fällen passen auch die vermittelten Versicherungsverträge nicht zu den Zielen der Versicherungsnehmer und deren persönliche und finanzielle Umstände. Eine große Anzahl von Mandanten sind durch die hohen Prämien und die ratierlichen Zahlungen auf die Kostenausgleichsvereinbarungen finanziell gänzlich überfordert und stehen sprichwörtlich „mit dem Rücken zur Wand“. Hier kann den Betroffenen nur dringend angeraten werden, sich rechtlich über denkbare Ausstiegsmöglichkeiten aus den teuren Vertragsgestaltungen beraten zu lassen.

Es ist ohnehin erstaunlich, dass trotz der wiederholten Warnhinweise der Verbraucherschützer in den letzten Jahren,  die AFA AG bis heute weiter munter die betreffenden Produkte vermittelt. Die AFA AG versucht sich, je nach Stand der Rechtsprechung, an immer wieder neuen Varianten , um den Kunden den Ausstieg aus den Nettopolicen zu erschweren. Bspw. wird in den Policen die Kündigungsmöglichkeit ausdrücklich ausgeschlossen. Wir halten die diesbezüglichen Klauseln für unwirksam, weil diese die Kunden unangemessen benachteiligen. Diese hatte bereits der BGH im März 2014 in zwei Urteilen so gesehen ( Az. IV ZR 295/13 und IV ZR 255/13).

Auch der weitere Verkauf der Policen der Prisma Life AG war für uns überraschend. Bereits im Dezember 2016 hatte die Süddeutsche Zeitung von finanziellen Schwierigkeiten des Versicherers berichtet. So sprach der Geschäftsbericht 2015 von einem erheblichen Liquiditätsengpass, der sich 2017 auswirken könne. Zwar hatte offenbar die Prisma Life AG diesen Engpass überwunden. Dennoch sollten Betroffenen auch heute noch den Abschluss von Verträgen mit der Prisma Life AG stets kritisch prüfen.

  • Unser Angebot

Erfolgreicher Ausstieg aus Vergütungsvereinbarung und Nettopolice – Wir setzen Ihre Ansprüche gegen die AFA AG und die Versicherer durch.

Wir beraten Sie über den Optionen für einen erfolgreichen Ausstieg aus Vergütungsvereinbarung und Nettopolice, falls Sie Verträge mit der AFA AG, der Prisma Life AG oder der Barmenia Versicherung geschlossen haben. Wir vertreten Sie bei der  Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, soweit Sie im Zusammenhang mit dem Abschluss der betreffenden Verträge falsch beraten worden sind. Bei Rückfragen können Sie gern in der Kanzlei anrufen.

 

Rainer Horbas

Rechtsanwalt                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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