Gehen Sie mit uns erfolgreich gegen die Onesty Finance GmbH (AFA AG ) mittels Widerruf und Kündigung der Vergütungsvereinbarung vor. Erklären Sie den Widerruf und die Kündigung der Vergütungsvereinbarung. Weiterhin sind wir in einer großen Anzahl außergerichtlicher und gerichtlicher Verfahren deutschlandweit tätig

  1. bekannte Vermittlungspraxis

Die Vermittlungspraxis hat sich nach unserem Eindruck bzw. den konkreten Berichten der Mandanten seit Jahren nicht geändert. Kontakt wird oftmals über alte Schulfreunde, Nachbarn, Familienangehörige und/ oder über die sozialen Medien (Facebook, Instagramm etc.) gesucht. Geschickt sugerieren die Vermittler ein persönliches Interesse am Kontakt, wobei sich recht schnell herausstellt, dass der zumeist überraschend wieder hergestellte Kontakt, der Vermittung von Versicherungsverträgen dienen soll. Durch die Vermittler/ Vermittlerinnen wird das Angebot zur kostenfreien Prüfung bestehender Versicherungsverträge mit dem Angebot garniert, nebenberuflich einen ordentlichen Zusatzverdienst zu erlangen. Die Onesty Finance GmbH (AFA AG ) verwendet hierbei gern den Begriff des Datenerfassers verwendet. Den Vermittlern geht es im Kern dabei nur darum, Daten zu bekannten Freunden, Familienangehörigen etc. abzugreifen. Diese werden dann oft auch ungefragt von den AFA (Onesty)-Vermittlern kontaktiert werden.

Es finden in der Regel 3 – 4 Termine statt. Die Beratungen sind sehr oft gänzlich unzureichend. Entscheidende Aufklärungen zu den vermittelten Nettopolicen, bei denen eine gesonderte Vergütungsvereinbarung unterzeichnet wird, erfolgen nicht. Die Rechtsprechung dazu ist eindeutig. Die Kunden muss über die Nachteile der Policenart aufgeklärt werden. Insbesondere der Umstand, dass der Kunde bei einer Kündigung des vermittelten Versicherungsvertrages weiterhin die volle Vergütung zahlen muss, wird verschwiegen. Oftmals wissen die Kunden nicht, dass diese eine gesonderte Vergütungsvereinbarung geschlossen haben. Die  Kunden erhalten, in allen uns bekannten Fällen,im letzten Beratungsgespräch eine Vielzahl von vorbereiteten Unterlagen zur Unterschrift vorgelegt (zwischenzeitlich nur noch an Tabletts), die dann auch nicht nochmal gelesen werden. Die Vermittler behaupten oftmals gegenüber den Kunden, dass die zu zahlende Prämie aufgeteilt werde und es später eine Erstattung gäbe. Das ist natürlich Quatsch, was die Kunden dann oftmals erst nach vielen Jahren nach der Unterschriftsleistung bemerken.

Das Anlageziel der Altersvorsorge wird durch die Vermitter*innen sehr oft ebenso ignoriert wie die fehlenden Anlageerfahrungen und Kenntnisse der Kunden. Diese sind in der Regel auch sehr jung und damit unerfahren sind bzw. stehen erst am Anfang ihres Berufslebens.

Auch die Tatsache, dass die vermittelten Produkte (im Regelfall Policen der Prisma Life AG oder der Barmenia LV a.G.) in den meisten Fällen zu hohe Risiken (Schwankungsrisiken der Fonds, Teil- und Totalverlustrisiken haben,  wird nicht mitgeteilt.  Sttdessen werden nicht realsistische Renditen von 6 % oder gar  – 12 % p.a. behauptet. Die Vermittler arbeiten ohnehin gern mit groen Zahlen. Bei Beispielrechnngen suggerieren die Berater*innen, dass der Kunden mit einer Auszahlung von 1 Mio EUR rechnen können und im Regelfall damit auch eher sein Rente genießen könne. Eine Aufklärung zum Widerrufsrecht erfolgt nicht. Die Vermittler der Onesty Finance GmbH (AFA AG) erfüllen sehr oft die vertraglich zugesagten Informationspflichtennicht. Wir haben dazu in jüngster Vergangenheit eine Vielzahl von Urteilen erlangt, in denen die Onesty Finance GmbH (AFA AG) zur Rückzahlung der Vergütung und Freistellung von den Forderungen aus den Vergütungsvereinbarung verurteilt wurden

2. Ihre Möglichkeiten die Vergütungsvereinbarungen zu beenden

Wir haben auch im laufenden Jahr 2023, neben einer Vielzahl einvernehmlicher Vereinbarungen mit der AFA AG zur Beeendigung bestehender Vergütungsvereinbarungen, eine ganze Reihe von positiven Urteilen für die Mandanten erzielen können. Bspw. verurteilte das Amtsgericht Chemnitz mit Urteil vom 30.01.2023 Az. 5 C 987/22, das AG Erfurt mit Urteil vom05.09.2023 Az 4 C 308/23  und das Landgericht Berlin mit Urteil vom 09.06.2023 Az. 2 O 187/22 die Onesty Finance GmbH (AFA AG) zur Rückzahlung der gezahlten Vergütung und Freistellung der Mandanten von weitergehenden Forderungen. Die Onesty Finance GmbH (AFA AG) wurde auch verurteilt die Kosten der Rechtsstreite vollständig zu zahlen.

Auch das Landgericht Magdeburg erteilte in der mündlichen Verhandlung vom 10.05.2023 im Verfahren 1 O 769/22 den richterlichen Hinweis, dass der Widerruf der Vereinbarung vom Gericht als wirksam angesehen werde. Einen ähnlichen Hinweis erteilte das LG Halle mit der Verfügung vom 02.02.2023 im Verfahren 5 O 288/21. Ebenso erteilten das LG Potsdam im Beschluss vom 23.01.2024 Az. 13 O 156/22 und nochmal das LG Magdeburg im Beschluss vom 24.01.2024 in dem weiteren Verfahren Az. 11 O 880/23 Hinweise an die Onesty Fimance GmbH, wonach unserer Argumentation gefolgt werde.

Eine Vielzahl weiterer Gerichte vertreten ebenfalls diese Rechtsauffassung.

Das Landgericht Cottbus erteilte in Bezug auf die Vermittlung einer Prisma Life AG Police (fondsgebundenen Rentenversicherung) unter dem 07.052023 an die AFA AG den Hinweis, dass die Aufklärung zu den bestehenden Interessenkonflikten unzureichend sein dürfte. So beherscht Sören Patzig als Vorstandsvorsitzende der AFA AG die Prisma Life AG wirtschaftlich über die Onesty Group deren Mehrheitseigner Herr Patzig ist. Aufgrund des Interessenkonfliktes hatten wir bereits 2019 das Urteil des AG Eilenburg vom 13.11.2019 für dern Mandanten erstritten. Die AFA AG hatte versucht die Vergütung aus der Vereinbarung einzuklagen. Die Klage unter dem AZ: 1 C 10123/19  wurde abgewiesen. Auch hier musste die AFA AG dann alle Kosten des Klageverfahrens vollständig trage

3. Unser Angebot

Wir können auch Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die AFA AG, jetzt Onesty Finance GmbH unterstützen.  Wir sagen Ihnen, wie Sie erfolgreich gegen die AFA AG (jetzt Onesty Finance GmbH) vorgehen und u.a. den Widerruf und Kündigung der Vergütungsvereinbarung erklären können. Erklären Sie den Widerruf und die Kündigung der Vergütungsvereinbarung.

Bei Fragen können Sie uns gern anrufen. Weitere Informationen finden Sie u.a. auch hier:

https://www.vzhh.de/themen/versicherungen/lebens-rentenversicherung/marktwaechter-warnen-vor-prisma-life

https://www.horbas.de/afa-ag-heisst-jetzt-onesty-finance-gmbh/

https://www.horbas.de/verguetungsvereinbarung-der-afa-ag-erfolgreich-widerrufen/

Rainer Horbas

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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