Nach der Verkündung des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie konnten Immobilarkreditverträge, welche im Zeitraum vom 02.11.2002 – 10.06.2010 geschlossen worden waren, mit Ablauf des 21.06.2016 auch bei unzureichender Widerrufsbelehrung nicht mehr widerrufen werden.