Das Bundesarbeitsgericht sorgte mit der Entscheidung vom 21.09.2016 für einen Paukenschlag. So entschied das BAG, dass die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen für die Tarifverträge der SOKA Bau für die Jahre 2008, 2010 und 2014 unwirksam sind. Für das Jahr 2013 wird eine gleichlautende Entscheidung erwartet. Damit steht der SOKA kein Anspruch auf die geltend gemachten Beiträge zu, soweit […]